Wissenswertes rund um die Amerikanische Chiropraktik
Hier beantworten wir Ihnen einige der meist gestellten Fragen rund um die Amerikanische Chiropraktik.
Hier beantworten wir Ihnen einige der meist gestellten Fragen rund um die Amerikanische Chiropraktik.
Chiropraktik ist kein geschützter Begriff. Chiropraktik ist in Deutschland eine Behandlungsmethode, kein Beruf. In Deutschland dürfen sich nur Ärzt*innen und Heilpraktiker*innen in Chiropraktik fortbilden und Chiropraktik ausüben.
Generell lässt sich sagen, dass eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie der DAGC sowie Ausbildungsnachweise (z.B. Urkunden ähnlich dem Meisterbrief) Anhaltspunkte sein können, aber keine Garantie. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall nach der Methode, mit der Sie behandelt werden sollen.
Nur wenn sie von einem/einer Arzt/Ärztin mit Kassenzulassung ausgeführt wurde. Leistungen von Privatärzt*innen und Heilpraktiker*innen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Bei Ärzt*innen ja, bei Heilpraktiker*innen auch, wenn die Heilpraktikerleistungen in dem jeweiligen Tarif eingeschlossen sind. Gesetzlich Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, durch den Abschluss einer Zusatzversicherung Heilpraktikerleistungen erstattet zu bekommen.
Die Wirbel werden bei den von den Mitgliedern der DAGC angewendeten Techniken durch einen sanften Impuls mit kurzer, genau dosierter Bewegungsamplitude bewegt – dies geschieht innerhalb des physiologischen Bewegungsausmaßes, wobei die das Gelenk sichernden Bänder und Muskeln nicht überdehnt werden.
Außerdem wird durch die wiederholten chiropraktischen Behandlungen ein positiver Reiz auf die Bänder der Wirbelsäule ausgeübt, der zu einer Straffung dieser Bänder und damit zu einer Stabilisierung der Wirbelgelenke führen kann.
Hierzu haben das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Gesundheit und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patient*innen einen Ratgeber erstellt. Dieser fasst auf 81 Seiten die wesentlichen Grundsätze des Patientenrechtegesetzes zusammen. Hier können Interessierte den Ratgeber herunterladen: Ratgeber für Patientenrechte oder kostenlos bestellen Infomaterial der Bundesregierung.
Ja, insbesondere im englischsprachigen Bereich findet universitäre Forschung zu diesem Thema statt. Durch die Installierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Chiropraktik auch in Deutschland gibt es seit einigen Jahren auch hierzulande gesicherte Studien zur Wirksamkeit chiropraktischer Behandlungsmethoden. Auch die DAGC hat im Jahr 2016 eine Patientenerhebung (Schwerpunkt „Unspezifische Rückenschmerzen”) durchgeführt, Ergebnisse finden Interessierte hier: Patientenerhebung 2016. Weitere internationale Erhebungen zur Wirksamkeit der Chiropraktik stellen wir Ihnen hier zeitnah zur Verfügung.