WISSENSWERTES RUND UM DIE AMERIKANISCHE CHIROPRAKTIK

Hier beantworten wir Ihnen einige der meist gestellten Fragen rund um die Amerikanische Chiropraktik.

Wer darf sich Chiropraktiker nennen?

Chiropraktik ist kein geschützter Begriff. Chiropraktik ist in Deutschland eine Behandlungsmethode, kein Beruf. In Deutschland dürfen sich nur Ärzt*innen und Heilpraktiker*innen in Chiropraktik fortbilden und Chiropraktik ausüben.

Wie soll ich als Patient wissen, ob ein Chiropraktiker sein Handwerk perfekt beherrscht?

Generell lässt sich sagen, dass eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie der DAGC sowie Ausbildungsnachweise (z.B. Urkunden ähnlich dem Meisterbrief) Anhaltspunkte sein können, aber keine Garantie. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall nach der Methode, mit der Sie behandelt werden sollen.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine chiropraktische Behandlung?

Nur wenn sie von einem/einer Arzt/Ärztin mit Kassenzulassung ausgeführt wurde. Leistungen von Privatärzt*innen und Heilpraktiker*innen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.

Zahlt eine private Krankenversicherung?

Bei Ärzt*innen ja, bei Heilpraktiker*innen auch, wenn die Heilpraktikerleistungen in dem jeweiligen Tarif eingeschlossen sind. Gesetzlich Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, durch den Abschluss einer Zusatzversicherung Heilpraktikerleistungen erstattet zu bekommen.

Ist zu viel Chiropraktik nicht schädlich, leiern die Bänder dabei nicht aus?

Die Wirbel werden bei den von den Mitgliedern der DAGC angewendeten Techniken durch einen sanften Impuls mit kurzer, genau dosierter Bewegungsamplitude bewegt – dies geschieht innerhalb des physiologischen Bewegungsausmaßes, wobei die das Gelenk sichernden Bänder und Muskeln nicht überdehnt werden.

Außerdem wird durch die wiederholten chiropraktischen Behandlungen ein positiver Reiz auf die Bänder der Wirbelsäule ausgeübt, der zu einer Straffung dieser Bänder und damit zu einer Stabilisierung der Wirbelgelenke führen kann.

Welche Rechte habe ich als Patient?

Hierzu haben das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Gesundheit und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patient*innen einen Ratgeber erstellt. Dieser fasst auf 81 Seiten die wesentlichen Grundsätze des Patientenrechtegesetzes zusammen. Hier können Interessierte den Ratgeber herunterladen: Ratgeber für Patientenrechte oder kostenlos bestellen Infomaterial der Bundesregierung.

Gibt es Nachweise zur Wirksamkeit Amerikanischer Chiropraktik

Ja, insbesondere im englischsprachigen Bereich findet universitäre Forschung zu diesem Thema statt. Durch die Installierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Chiropraktik auch in Deutschland gibt es seit einigen Jahren auch hierzulande gesicherte Studien zur Wirksamkeit chiropraktischer Behandlungsmethoden. Auch die DAGC hat im Jahr 2016 eine Patientenerhebung (Schwerpunkt „Unspezifische Rückenschmerzen”) durchgeführt, Ergebnisse finden Interessierte hier: Patientenerhebung 2016. Weitere internationale Erhebungen zur Wirksamkeit der Chiropraktik stellen wir Ihnen hier zeitnah zur Verfügung.

KONTAKT

Deutsch-Amerikanische Gesellschaft für Chiropraktik e.V. (DAGC)
Kitschburger Straße 236
50933 Köln

 

Telefon: 0221 9404439
Telefax: 0221 9404438

SOCIAL MEDIA

RECHTLICHES